- Lichterführung
- Lichterführung,international vorgeschriebene Kennzeichnung von Wasser- und Luftfahrzeugen durch Positionslichter (Positionslaternen), dient v. a. der Kollisionsverhütung. Die Lichterführung für Schiffe ist international in den Kollisionsverhütungsregeln und national in der Seeschifffahrtsstraßenordnung geregelt. Danach führen in Fahrt befindliche Schiffe von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und am Tage bei unsichtigem Wetter ein weißes Topplicht am vorderen und (höher angebracht) am hinteren Mast (Letzteres, Dampferlicht genannt, nur bei Schiffen über 50 m Länge), ein rotes Seitenlicht backbord, ein grünes Seitenlicht steuerbord und das weiße Hecklicht. Die Positionslichter haben feste Bestreichungswinkel und Tragweiten, sodass man aus ihnen Kurs und Lage schätzen kann. Für Spezialschiffe (Schlepper, Lotsen-, Zoll-, Bagger- und Kriegsschiffe) sowie für ankernde, fischende und manövrierunfähige Fahrzeuge ist eine besondere Lichterführung vorgeschrieben. - Die Lichterführung für Luftfahrzeuge ist in Abkommen der ICAO geregelt. Danach führen Flugzeuge außer den Positionslichtern an den Tragflächenenden (links Rot, rechts Grün) und am Heck (Weiß) ein rotes Rundumblinklicht (bei größeren Flugzeugen an der Rumpfober- und -unterseite), zum Teil zusätzlich weiße Blitzleuchten.
Universal-Lexikon. 2012.